Kirchheim am Neckar ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74366
Vorwahl
07143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
2. Ordnungsamt Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
3. Finanzamt Heilbronn
Götzstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Kirchheim am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchheim am Neckar umfassen die folgenden Punkte:
- Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 veröffentlicht wurde.
- 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ wurde genehmigt und bekanntgemacht am 19.07.2024.
- Umweltberichte und artenschutzrechtliche Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 36 und der 19. Änderung des Flächennutzungsplans wurden im Oktober 2023 erstellt.
- Bebauungsplan für den Innovationspark in Kirchheim zielt auf die Umnutzung früher militärisch genutzter Flächen für Gewerbebetriebe, insbesondere aus Hochtechnologie, Forschung und Entwicklung.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.