Kirchheim am Neckar ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74366
Vorwahl
07143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
2. Ordnungsamt Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
3. Finanzamt Heilbronn
Götzstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Kirchheim am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchheim am Neckar umfassen die folgenden Punkte:
- Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 veröffentlicht wurde.
- 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ wurde genehmigt und bekanntgemacht am 19.07.2024.
- Umweltberichte und artenschutzrechtliche Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 36 und der 19. Änderung des Flächennutzungsplans wurden im Oktober 2023 erstellt.
- Bebauungsplan für den Innovationspark in Kirchheim zielt auf die Umnutzung früher militärisch genutzter Flächen für Gewerbebetriebe, insbesondere aus Hochtechnologie, Forschung und Entwicklung.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.