Kirchheim am Neckar ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74366
Vorwahl
07143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
2. Ordnungsamt Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
3. Finanzamt Heilbronn
Götzstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Kirchheim am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchheim am Neckar umfassen die folgenden Punkte:
- Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 veröffentlicht wurde.
- 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ wurde genehmigt und bekanntgemacht am 19.07.2024.
- Umweltberichte und artenschutzrechtliche Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 36 und der 19. Änderung des Flächennutzungsplans wurden im Oktober 2023 erstellt.
- Bebauungsplan für den Innovationspark in Kirchheim zielt auf die Umnutzung früher militärisch genutzter Flächen für Gewerbebetriebe, insbesondere aus Hochtechnologie, Forschung und Entwicklung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.