Kirchheim am Neckar ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74366
Vorwahl
07143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
2. Ordnungsamt Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
3. Finanzamt Heilbronn
Götzstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Kirchheim am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchheim am Neckar umfassen die folgenden Punkte:
- Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 veröffentlicht wurde.
- 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ wurde genehmigt und bekanntgemacht am 19.07.2024.
- Umweltberichte und artenschutzrechtliche Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 36 und der 19. Änderung des Flächennutzungsplans wurden im Oktober 2023 erstellt.
- Bebauungsplan für den Innovationspark in Kirchheim zielt auf die Umnutzung früher militärisch genutzter Flächen für Gewerbebetriebe, insbesondere aus Hochtechnologie, Forschung und Entwicklung.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.