Kirchheim am Neckar ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74366
Vorwahl
07143
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
2. Ordnungsamt Kirchheim am Neckar
Hauptstraße 1
74366 Kirchheim am Neckar
3. Finanzamt Heilbronn
Götzstraße 1
74076 Heilbronn
Gemeinde Kirchheim am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kirchheim am Neckar umfassen die folgenden Punkte:
- Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 veröffentlicht wurde.
- 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Östlich der Schloßstraße“ wurde genehmigt und bekanntgemacht am 19.07.2024.
- Umweltberichte und artenschutzrechtliche Fachbeiträge zum Bebauungsplan Nr. 36 und der 19. Änderung des Flächennutzungsplans wurden im Oktober 2023 erstellt.
- Bebauungsplan für den Innovationspark in Kirchheim zielt auf die Umnutzung früher militärisch genutzter Flächen für Gewerbebetriebe, insbesondere aus Hochtechnologie, Forschung und Entwicklung.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.